
We ask to some understanding that we have the SBT only in german, because we use the german music rights.
Stand 01.04.10
§ 1 Sämtliche Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Auftraggeber ist, wer die Durchführung des Auftrags - schriftlich oder mündlich – veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung auf seinen Wunsch an einen Dritten erfolgt, d.h. er haftet voll neben dem Dritten für den Rechnungsbetrag. Erfolgt die Auftragserteilung im Namen und für Rechnung eines Dritten, so ist der Auftragnehmer bei der Auftragserteilung hierauf ausdrücklich hinzuweisen. Es besteht für den Auftragnehmer keine Verpflichtung, die Befugnis des Auftragübermittlers zu überprüfen.
§ 2 Für den Auftragnehmer besteht die Verpflichtung zu einer schriftlichen Auftragsbestätigung nur dann, wenn dies vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt wird.
§ 3 Werden innerhalb der Aufträge auf Kundenwunsch geschützte Werke, Musik oder Sprache verwendet, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechten Dritter, dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt bestellter Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.
§ 4 Haftung für zurückgebliebenes Ton- und Bildmaterial kann nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und nur bis zur Höchstdauer von 3 Monaten nach Rechnungslegung übernommen werden.
§ 5 Für Bearbeitungsschäden an fremden Tonband- und Videoaufzeichnungen haftet der Auftraggeber bis zum Materialwert des Trägermaterials.
§ 6 Überlässt der Auftraggeber zu Bearbeitung, Vorführung o.ä. unwiederbringliche oder schwer ersetzliche Ton- und Bildaufzeichnungen, so liegt das Risiko, ggfs. auch der Abschluss einer Versicherung über den Materialwert hinaus und auch die Veranlassung der Herstellung von Sicherheitskopien beim Auftraggeber.
§ 7 Vermittelnde Tätigkeiten, wie z.B. Annahme und Abgabe von Lieferungen von und zu den Kopierwerken, Post- und Bahnexpeditionen, Vermittlung von Sprechern, Darstellern etc. erfolgen, wenn sie nicht ausdrücklich Gegenstand einesProduktions- oder Berarbeitungsauftrages sind, stets im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, auch wenn hierauf von Seiten des Auftragnehmers nicht ausdrücklich hingewiesen wird. Für solche vermittelnden Tätigkeiten übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung und Gewähr.
§ 8 Terminzusagen zu Bearbeitungs- und Produktionsvorgängen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Gewähr. Bei Verzögerungen, die durch Fremdleistungs-Betriebe, Kopierwerke, etc. entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
§ 9 Für Verzögerungen, die durch Verschulden des Auftragnehmers im Ablauf eines Bearbeitungs- oder Produktionsvorganges entstehen, haftet dieser nur bis zur Höhe der durch die Verzögerung entstandenen Eigenleistung. Fremdleistungen sowie mittelbare Schäden sind in der Haftung nicht eingeschlossen. Wenn keine besonderen Preisvereinbarungen getroffen werden, gelten die am Ablieferungstag gültigen Listenpreise des Auftragnehmers als vereinbart. Preise und Preislisten werden auf Befragen jederzeit zur Verfügung gestellt.
§ 10 Sind im Verlaufe einer Auftragsdurchführung Fremdleistungen erforderlich, d.h. Leistungen, die nicht mit den eigenen Geräten und dem eigenen Personal des Studios durchführbar sind, so ist der Auftragnehmer grundsätzlich nicht für Qualität, Pünktlichkeit und Kosten dieser Leistungen verantwortlich zu machen
§ 11 Für Ton- und Textschöpfung, die im Rahmen des Auftrags durch den Auftragnehmer erstellt oder aus Archiven gestellt werden, bleiben alle Aufführungsrechte oder Vervielfältigungsrechte bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen des Auftraggebers beim Auftragnehmer. Ebenso bleibt jegliches durch den Auftragnehmer oder dessen Bevollmächtigen produziertes Bildund Tonmaterial, bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des Auftragnehmers.
Vor jeglicher Veröffentlichung von Werken, bei denen der Auftragnehmer mitgewirkt hat, verpflichtet sich der Auftraggeber zu einer Aushändigung des Ton- oder Bildmateriales. Gleiches gilt für Werbung.
§ 13 Bei allen Produktionen, bei deren der Auftragnehmer mitgewirkt hat, verpflichtet sich der Auftraggeber a) zum Stillschweigen gegenüber Dritte b) die Interessen des Auftragnehmers zu vertreten (Werbung, Interviews etc.) c) jegliche Äußerungen in der Öffentlichkeit über den Auftragnehmer nur mit Zustimmung kund zu tun. d) den Auftragnehmer nicht zu diskretieren. Bei jeder Widerhandlung erfolgt eine Vertragsstrafe und der Aufragnehmer hat das Recht vom Vertrag zurück zu treten. Alle daraus resultierenden Schäden trägt der Auftraggeber.
§ 14 Bei Abschluss eines Vertrages, gehen alle Rechte, des vom Auftragnehmers produzierten Werke, bis zur vollständigen Bezahlung an Thug-Music über.
§ 15 Versendung und Transport von Material aller Art erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen.
§ 16 Ist ein Termin zustande gekommen, ist dieser vom Auftraggeber wahr zu nehmen, spätestens 3 Werktage vor Termin abzusagen oder einen neuen Termin zu vereinbaren. Bei einer Nichteinhaltung dieser Frist haftet der Auftraggeber mit 100 € pro Tag. Ausgenommen sind Schäden höherer Gewalt, Todesfälle in der Familie oder sonstige zwingende und nachweisbare Gründe.
§ 17 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Würzburg.
§18 Die Form der Bezahlung wird vorher im Angebot aufgeführt, oder mündlich vereinbart. Jedoch in der Rechnung immer aufgeführt.
§ 19 Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Form.
§ 20 Ist eine Bestimmung des Vertrages einschließlich dieser Bestimmungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.







